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StuB 3/2006 S. 107
Ermittlung der Höhe einer Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG
Gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 26/05, EFG 2005 S. 1851) ist eine Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG nicht um den voraussichtlichen Restwert des Wirtschaftsguts nach Nutzung zu kürzen (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG).▶NWB AAAAB-62190