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FG München Urteil v. - 15 K 3231/05 EFG 2006 S. 473 Nr. 7

Gesetze: AO § 370 Abs. 1 Nr. 1, AO § 370 Abs. 4 S. 1, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 2

Anwendung der bei Steuerhinterziehung vorgesehenen 10-jährigen Festsetzungsfrist bei einer zu einer Steuererstattung führenden Selbstanzeige

Leitsatz

Werden bisher nicht versteuerte Kapitaleinkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und das FA verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid innerhalb der 10-jährigen Festsetzungsfrist aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache zu ändern, wenn es infolge ebenfalls nacherklärter anrechenbarer Körperschaft- und Kapitalertragsteuer ingesamt gesehen zu einer Steuererstattung kommt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 473 Nr. 7
INF 2006 S. 203 Nr. 6
KÖSDI 2006 S. 15082 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2008 S. 948
wistra 2006 S. 470 Nr. 12
VAAAB-77457

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FG München, Urteil v. 10.11.2005 - 15 K 3231/05

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