Anwendung der bei Steuerhinterziehung vorgesehenen 10-jährigen Festsetzungsfrist bei einer zu einer Steuererstattung führenden
Selbstanzeige
Leitsatz
Werden bisher nicht versteuerte Kapitaleinkünfte im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklärt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung
erfüllt und das FA verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid innerhalb der 10-jährigen Festsetzungsfrist aufgrund einer nachträglich
bekannt gewordenen Tatsache zu ändern, wenn es infolge ebenfalls nacherklärter anrechenbarer Körperschaft- und Kapitalertragsteuer
ingesamt gesehen zu einer Steuererstattung kommt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 473 Nr. 7 INF 2006 S. 203 Nr. 6 KÖSDI 2006 S. 15082 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2008 S. 948 wistra 2006 S. 470 Nr. 12 VAAAB-77457
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