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Körperschaftsteuer | Vereinbarung einer Umsatztantieme
(1) Die Branchenüblichkeit allein rechtfertigt gem. nrkr. Urteil des Hessischen (BFH-Az.: I R 106/04, EFG 2005 S. 479) nicht die Vereinbarung einer Umsatztantieme. Vielmehr ist auch bei branchenüblichen Umsatztantiemen stets zu prüfen, ob die Vereinbarung einer Umsatztantieme nach den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls sachgerecht ist. (2) Die Gehaltsvereinbarung mit dem Geschäftsführer unterliegt der ständigen Anpassung und ist spätestens alle drei Jahre auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶NWB FAAAB-41396
▶Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH, betreibt als Franchisenehmerin Maklergeschäfte im Immobilienbereich. Ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer standen neben einem jährlichen Fixgehalt eine Umsatzp...