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Einkommen-/Lohnsteuer | Freigrenze für Betriebsveranstaltungen
Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung erlangen beim Überschreiten einer Freigrenze, die für die Jahre 1996 und 1997 200 DM je teilnehmendem Arbeitnehmer beträgt, ein derartiges Eigengewicht, dass sie in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten sind (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; Abschn. 72 Abs. 4 Satz 2 LStR 1996).▶NWB WAAAB-73524
▶Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass es sich bei der Freigrenze um einen absoluten Wertmaßstab handelt und ein Überschreiten stets zu Arbeitslohn führt. Ein einheitlicher Maßstab dient auch der Steuergerechtigkeit. Man muss sich aber fragen, ob die für die Jahre 1996 und 1997 vom BFH für angemessen gehaltene Freigrenze von 200 DM mit nun 110 € noch angemessen ist. Es sollte vielleicht daran gedacht we...