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StuB 2/2006 S. 78

Einkommensteuer | Besteuerung der Erträge aus nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Versicherungen durch das Alterseinkünftegesetz

Das Stellung genommen zur steuerlichen Behandlung von nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Versicherungen. Der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Ebenfalls unterliegen der Besteuerung die Erträge aus Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung.NWB NAAAB-73391

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