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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte ab 1999
Die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG i. d. F. ab 1999 ist verfassungsgemäß (Bezug: Art. 3 Abs. 1 GG; § 93 Abs. 7, § 93b AO 1977; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 24c, § 25d EStG; § 24c KWG).▶NWB QAAAB-74670
▶Praxishinweise: Durch die Einführung des Kontenabrufverfahrens (§ 93 Abs. 7 AO 1977) ist nach Ansicht des BFH die vom BVerfG geforderte Effektivierung der Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen worden, so dass von einem strukturellen Vollzugsdefizit nicht mehr gesprochen werden kann. Das Kontenabrufverfahren kann auch für Veranlagungszeiträume ab 1999 genutzt werden. Ein bei grenzüberschreitenden Sachverhalten verbleibendes Erhebungsdefizit kann dem deutschen Gesetzgeber nicht zugerechnet werden und muss deshalb hingenommen werden (vgl. dazu auch ausführlich Kracht, StuB 2006 S. 69).