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Befristete Arbeitsverträge älterer Arbeitnehmer
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bezweckt, die berufliche Eingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer zu fördern, und ist deshalb grundsätzlich eine objektive und angemessene Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen Alters. Allerdings geht es über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten legitimen Ziels angemessen und erforderlich ist, und verstößt gegen EU-Recht, da allen Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, unterschiedslos – gleichgültig, ob und wie lange sie vor Abschluss des Arbeitsvertrags arbeitslos waren – bis zum Ruhestand befristete, unbegrenzt häufig verlängerbare Arbeitsverträge angeboten werden können. Diese Gruppe von Arbeitnehmern läuft damit während eines erheblichen Teils ihres Berufslebens Gefahr, von festen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen zu sein, die einen wichtigen Aspekt des Arbeitnehmerschutzes darstellen ().