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„Firmenbestatter” erkennen und Mandanten schützen
Speziell Inhaber und Geschäftsführer alteingesessener, familiengeführter Kapitalgesellschaften verschließen häufig die Augen vor der aufkommenden Unternehmenskrise. Um ihr insolvenzgefährdetes Unternehmen zu retten, klammern sie sich an jeden Strohhalm. Dann schlägt die Stunde der bundesweit agierenden selbst ernannten „Sanierer”, die in Fachkreisen salopp als „Firmenbestatter” bezeichnet werden (vgl. allgemein zur Zulässigkeit gewerblicher Firmenbestattungen , ZIP 2005 S. 1475).
Um eine potenzielle Gefährdung Ihres Mandanten zu erkennen und ihn gegebenenfalls vor sich selbst zu schützen, sollten Sie als Steuerberater die Krisenindikatoren für eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit kennen (vgl. u. Kap. I), wissen, welche Leistungen die „Sanierer” anbieten (vgl. u. Kap. II) und mit den Indizien vertraut sein, die Rückschlüsse auf einen betrügerischen Firmenkauf zulassen (vgl. u. Kap. III). Nur wenn Sie die Fakten kennen, können Sie Ihren Mandanten effektiv beraten.
I. Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
1. In seiner lang erwarteten Entscheidung vom - IX ZR 123/04 (DB 2005 S. 1787 [GmbH-Fall]) hat der BGH nun klargestellt, wann Zahlungsunfähigkeit i....