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Abgrenzung der gewerblichen von den freiberuflichen Einkünften bei Partnerschaftsgesellschaften
Zur Qualifizierung der Einkünfte von interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten insbesondere zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten wird wie folgt Stellung genommen:
1. Gesellschafter- und tätigkeitsbezogene Betrachtungsweise
Entgegen bisheriger Auffassung (siehe die Kurzinformation vom - S 2246 A - Nr. 067/02) sind die Einkünfte der o. g. Partnerschaftsgesellschaften bzw. Sozietäten grundsätzlich nicht als gewerbliche, sondern als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren, wenn die Tätigkeiten der einzelnen Partner in der Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät die jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen einer freibeS. 78ruflichen Tätigkeit erfüllen. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Qualifizierung der Einkünfte einer Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise vorzunehmen (vgl. BStBl 1982 II S. 340; vom , BStBl 2001 II S. 241 = StuB 2001 S. 243).
Die berufs- bzw. standesrechtliche Rechtslage ist für die steuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte einer Partnerschaft oder Sozietät grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. z. B. BStBl 1982 II S. 340).