Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bundeskabinett verabschiedet den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit sollen Kinderbetreuungskosten stärker absetzbar sein.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen soll der Anwendungsbereich des § 35a Abs. 2 EStG erweitert werden.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist bei den Kinderbetreuungskosten mit Änderungen zu rechnen.
I. Vorbemerkungen
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet, das Maßnahmen enthält, die der Stärkung der Wirtschaft dienen sollen. Dabei handelt es sich auch um Maßnahmen, die auf der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Genshagen am 9./ beschlossen worden sind. Der Beitrag soll einen Überblick über die im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen geben.
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Berücksichtigung von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§ 4f EStG-E)
Kinderbetreuungskosten sind nach geltendem Recht nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, sondern werden nur durch § 32 Abs. 6 EStG und § 33c EStG begünstigt.
Zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit sollen über den neuen § 4f EStG-E die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuun...