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StuB Nr. 2 vom Seite 49

Aktuelle Entwicklungen zur Beschränkung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG

– Anmerkungen zum sowie zu den Urteilen des und X R 46/04 –

von Dipl.-Finw. StB Dieter Grützner, Münster
Die Kernfragen:
  • Welche Folgen hat das Betriebsausgabenabzugsverbot im Fall von Überentnahmen bei Betriebsveräußerung und -aufgabe?

  • Können Verluste zu Überentnahmen i. S. des § 4 Abs. 4a EStG führen?

  • Was ist bei Mitunternehmerschaften in Bezug auf Einbringungen i. S. der §§ 20 und 24 UmwStG zu beachten?

I. Vorbemerkungen

Das BMF hat zunächst mit Schreiben vom zu den mit Wirkung ab VZ 1999 eingeführten Regelungen des § 4 Abs. 4a EStG zur Beschränkung des Abzugs von Schuldzinsen als Betriebsausgaben Stellung genommen, das durch das weitere geändert und ergänzt wurde. Nunmehr ist unter dem Datum vom das ursprüngliche Schreiben vom erneut geändert und ergänzt worden. Darin sind die Ausführungen in Rn. 16, 17 zu der durch das StÄndG 2001 mit Wirkung ab VZ 2001 gestrichenen Regelung des § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG a. F. zur wirtschaftsjahrübergreifenden Berücksichtigung von Entnahmen und Einlagen nicht mehr enthalten. Bei den nunmehrigen Änderungen und Ergänzungen handelt es sich weitgehend um Erläuterungen zu der bereits bisher maßgebenden Rechtslage, so dass die Finanzämter gehalten sind, sich in allen noch offenen Fällen – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall – an der Neufassung des BMF-Schreibens zu orie...

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