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Einkommensteuer; | Spenden zur Förderung wissenschaftlicher, mildtätiger und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke (§ 10b Abs. 1 EStG)
Unter Bezugnahme auf die (BStBl 2000 II S. 533) und - XI R 93/97 (BStBl 2000 II S. 608) und das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt gem. für die Anwendung des erhöhten Abzugssatzes von 10 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG Folgendes: Verfolgt der begünstigte Zuwendungsempfänger i. S. des § 49 EStDV nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung unterschiedlich begünstigte Zwecke, kann er nur dann die Verwendung der Spende für wissenschaftliche, mildtätige oder als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke im Rahmen des § 50 EStDV bestätigen, wenn die stärker begünstigten Tätigkeiten nach der tatsächlichen Geschäftsführung von den übrigen Tätigkeiten getrennt sind, diese Trennung anhand der entsprechenden Aufz...BStBl 2000 I S. 592BStBl 1994 I S. 139