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Kaufvertragsrecht; | Gewährleistung beim Neuwagenkauf
Die in Verkaufsbedingungen für fabrikneue Kraftfahrzeuge verwendete Formularklausel ,,Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit während eines Jahres seit der Auslieferung'' ist - jedenfalls im Individualrechtsstreit gem. § 5 AGBG - dahin auszulegen, daß dem Käufer Gewährleistungsrechte auch bei einem innerhalb eines Jahres seit Auslieferung aufgetretenen Mangel zustehen sollen, wenn dieser Mangel nicht auf ein Verschulden des Käufers oder auf Eingriffe von außen in seinem Verantwortungs- und Einflußbereich beruht. Bei einer unselbständigen Garantiezusage des Verkäufers, die die gesetzliche Verjährungsfrist zeitlich übersteigt, hat dieser zu beweisen, daß ein Mangel auf äußere Einwirkungen im Verantwortu...