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Spanien | Gesetzentwurf zur Senkung der Körperschaft- und Einkommensteuersätze sowie Einführung einer flat tax rate für Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne
Am hat das spanische Kabinett einen Gesetzentwurf mit weitreichenden Änderungen zum spanischen Körperschaft- und Einkommensteuerrecht sowie zur Einkünftesteuer für die beschränkt Steuerpflichtigen beschlossen. Neben der Senkung der Steuersätze im Rahmen des allgemeinen Steuerwettbewerbs ist insbesondere eine grundlegende Neuregelung der Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen mit Abgeltungscharakter vorgesehen. Nicht zuletzt die gegen das EU-Diskriminierungsverbot verstoßende Regelung der ungleichen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen wird abgeschafft. Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf die folgenden Änderungen: Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Spanien soll von derzeit 35 % auf 30 % und der Körperschaftsteuersatz der KMU (Ne...