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FG Düsseldorf 24.10.2005 11 K 3423/04 EZ, NWB direkt 8/2006 S. 9

Nachträgliches Bekanntwerden der Überschreitung der Einkünftegrenze

Die Finanzbehörde ist verfahrensrechtlich nicht berechtigt, die Festsetzung der Eigenheimzulage wegen des nachträglichen Bekanntwerdens der Überschreitung der Einkünftegrenze aufzuheben, wenn ihr dies bereits im Zeitpunkt der Schlusszeichnung des Eigenheimzulagenbescheids aufgrund der Angaben der Steuerpflichtigen im Eigenheimzulagenantrag bekannt sein musste. In diesem Fall liegt auch dann ein bloßer Rechtsfehler ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zugrunde zu legenden Sachverhalts vor, wenn der objektiv richtige Gesamtbetrag der Einkünfte nicht bereits zum Zeitpunkt der Schlusszeichnung des Eigenheimzulagenbescheids endgültig feststeht. Anmerkung: Anderer Ansicht , EFG 2005 S. 1522

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