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Senatsverwaltung für Fin Berlin 02.02.2006 III A - EZ - 1110 - 1/2006, NWB direkt 8/2006 S. 9

Eigenheimzulage bei Mietkaufverträgen

Bei einem Mietkaufvertrag wird dem Mietkäufer das bebaute Grundstück für einen Zeitraum von ca. 30 Jahren zur Nutzung überlassen (Grundmietzeit). Der Mietkäufer hat an den Überlasser eine Kaution von drei Monatsmieten zu leisten. Gleichzeitig wird in dem Vertrag ein Kaufpreis für das bebaute Grundstück vereinbart. Ein begünstigtes Objekt i. S. von § 2 EigZulG liegt nur dann vor, wenn der Anspruchsberechtigte bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der angeschafften Wohnung geworden ist. Diese Voraussetzung ist in den vorliegenden Fällen nicht gegeben. Eine Eigenheimzulage ist in derartigen Fällen nicht zu gewähren.

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