Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tilgungsverpflichtungen auf im Rang zurückgetretene Altschulden
Vereinbarungsgemäß aus einem innerhalb des Berichtigungszeitraums des § 36 DMBilG erzielten Jahresüberschuss geleistete Zahlungen auf Verbindlichkeiten aus Altschulden, die gemäß § 16 Abs. 3 DMBilG wegen schriftlicher Rangrücktrittserklärung des Gläubigers in der DM-Eröffnungsbilanz nicht passiviert werden durften, sind steuerlich erfolgsneutral zu behandeln.