Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Koblenz 13.01.2006 S 2134 - A - St 31 4, NWB direkt 8/2006 S. 4

Behandlung von Contracting-Anlagen

Das Contracting kann nicht mit Leasing gleichgesetzt werden. Gegenstand des Leasings ist die entgeltliche Überlassung eines Wirtschaftsguts zur eigenen Nutzung durch den Leasing-Nehmer, mit der Möglichkeit das Wirtschaftsgut – unter Anrechnung der Leasingraten – zu erwerben. Bei den Contracting-Anlagen nutzt der Contracting-Geber das Wirtschaftsgut selbst, um dem Contracting-Nehmer das aus dieser Nutzung stammende Produkt zur Verfügung zu stellen. Somit ist entsprechend den für Mietereinbauten geltenden Grundsätzen im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, wem die Contracting-Anlagen zuzurechnen sind.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen