Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachweis der ordnungsgemäßen Erfassung von Betriebseinnahmen bei Einnahmen-Überschussrechnung
Ist in der Einnahmen-Überschussrechnung für ein Restaurant nicht ersichtlich, dass bestimmte, nachweislich angefallene Geschäftsvorfälle (hier: Frühstücksumsätze) ordnungsgemäß versteuert worden sind, so ist die Nachversteuerung durch die Betriebsprüfung bzw. die Steuerfahndung nicht zu beanstanden, wenn der Kläger trotz Setzung einer Ausschlussfrist die korrekte Verbuchung der betroffenen Einnahmen nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweist (hier: keine Berücksichtigung des Klägereinwands, die streitigen Beträge seien nachträglich in Teilbeträgen eingebucht worden).