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Gestaltungshinweise zur Einhaltung der ablaufenden Investitionsfrist
Neues Anwendungsschreiben zum InvZulG 2005
Das ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, das die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen der Investitionszulage nach dem InvZulG 2005 behandelt. Das InvZulG 2005 fördert Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in Ostdeutschland zur Anschaffung oder Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Gebäudeneubauten.
Regelungen zum Auslaufen der Investitionsfrist am
Da der Förderzeitraum des InvZulG 2005 bereits Ende 2006 abläuft, sind für die Investitionsplanung die Voraussetzungen für die Einhaltung der Investitionsfrist von besonderem Interesse. Der Gesetzgeber hat, um die Problematik des Förderausschlusses einer gesamten Investition bei Nichteinhaltung der Frist für den Investitionsabschluss zu vermeiden, für das Auslaufen des InvZulG 2005 eine besondere Regelung getroffen. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 InvZulG 2005 sind Investitionen nur begünstigt, wenn sie der Anspruchsberechtigte nach dem und vor dem beginnt und S. 2 nach dem abschließt. Wird eine solche Investition nach dem abgeschlossen, ist die Förderung auf die vor dem entstandenen Teilherstellungskosten und erfo...