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Berufsständische Versorgung und gesetzliche Rentenversicherung
„Bleiben” oder „wechseln”?
Die berufsständische Versorgung besteht aus einer Vielzahl von Einrichtungen (derzeit 88 Versorgungswerke), die angesichts ihrer sozialen Zielsetzung, Aufgaben, Mitglieder, Finanzierung und Leistungen als Sicherungssystem ihrem Wesen nach (materiell) als Sozialversicherung zu betrachten ist; sie hat zudem weitgehende Ähnlichkeit mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich um öffentlich-rechtliche Einrichtungen, deren Existenz und Wirkung somit vom Gesetzgeber als rechtlich verpflichtend und notwendig vorgesehen sind; typisch öffentlich-rechtlich ist auch die ganz überwiegend einseitig-verbindliche Ausgestaltung der Organisationsstruktur, der Mitgliedschaft sowie des Beitrags- und Leistungswesen.
I. Allgemeine Merkmale der berufsständischen Versorgung
Ein traditionell angestrebter Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht im Hinblick auf die in der berufsständischen Versorgung als Mitglieder vereinnahmten Personen: Hierbei geht es nahezu ausschließlich um Angehörige der sog. freien Berufe (in der berufsständischen Versorgung: Ärzte, Zahn- und Tierärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und -be...