Gewerbliche oder private Vermietung eines Grundstücksanteils im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Die Vermietung eines Betriebsgrundstücks an eine GmbH durch eine aus deren Gesellschafter und dessen Ehefrau bestehende
Bruchteilsgemeinschaft mit hälftiger Beteiligung begründet regelmäßig mangels personeller Verflechtung keine Betriebsaufspaltung.
2. Der Miteigentumsanteil des Ehemannes an diesem Grundstück gehört nicht zum Betriebsvermögen seines durch Verpachtung von
Maschinen an die Betriebsgesellschaft begründeten (Besitz-)Einzelunternehmens, wenn ein Veranlassungszusammenhang der Nutzungsüberlassung
mit den betrieblichen Interessen des Besitzunternehmens nicht festgestellt werden kann
3. Indizien für diesen Veranlassungszusammenhang sind die Vermietung zu nicht fremdüblichen Bedingungen, die besondere Zweckbestimmung
oder Unverzichtbarkeit des Grundstücks für die Betriebsgesellschaft sowie eine Nutzungsüberlassung in zeitlicher Nähe zu der
Begründung der Betriebsaufspaltung, nicht aber eine hälftige Miteigentumsquote an dem vermieteten Grundstück.
Fundstelle(n): DB 2007 S. 8 Nr. 27 EFG 2006 S. 264 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2006 S. 480 WPg 2006 S. 797 Nr. 12 MAAAB-76958
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.10.2005 - 7 K 763/05 E
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