Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch auf Eigenheimzulage im Insolvenzverfahren
Leitsatz
Die Voraussetzung der Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Objekts und das Erfordernis der Antragstellung führen
dazu, dass der Schwerpunkt des zum Anspruch auf Eigenheimzulage führenden Sachverhalts darin, d.h. zu Beginn des Förderzeitraums
und nicht in der jährlichen, während des Förderzeitraums andauernden Eigennutzung des Objekts zu sehen ist.
Die - nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte - Aufrechnung des Finanzamts mit einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
begründeten Anspruch auf Rückzahlung von Eigenheimzulage gegen den Anspruch auf Eigenheimzulage für ein Förderjahr nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens ist deshalb zulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-76949
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.12.2005 - IV 403/2003
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