Die in Rechnungen eines Kleinunternehmers gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuerabzugsbetrag geltend
gemacht werden
Leitsatz
Weist ein Kleinunternehmer zu Unrecht in einer Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert aus, ist dadurch ein Vorsteuerabzug nicht
begründet, weil es sich dabei nicht um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer handelt.
Mit dem Steuerausweis in einer Rechnung wird nicht gegenüber dem Finanzamt schlüssig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
verzichtet.
Die Belastung mit nicht abziehbarer Umsatzsteuer kann der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer nicht auf die Allgemeinheit
überwälzen, weil nur er allein insoweit das wirtschaftliche Risiko trägt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 682 Nr. 11 TAAAB-76947
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 18.10.2005 - II 364/2004
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