Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer bei Bekanntwerden von Steuerschulden nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Leitsatz
1. Das Bekanntwerden von Steuerschulden des Erblassers nach Ablauf der Festsetzungsfrist rechtfertigt mangels offensichtlicher
und eindeutiger Unrichtigkeit der Steuerfestsetzung nicht den Erlass der hierauf entfallenden Erbschaftsteuer, wenn der Finanzbehörde
im Zeitpunkt der Festsetzung der Steuer die Steuerschulden des Erblassers weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen.
2. Die Fehlerhaftigkeit einer Steuerfestsetzung kann nur bei Vorliegen eines zwar nicht notwendig schuldhaften, aber doch
gravierenden Fehlverhaltens der Finanzbehörde offensichtlich sein und daher eine Billigkeitsmaßnahme gebieten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2006 S. 980 Nr. 18 DStRE 2007 S. 723 Nr. 11 EFG 2006 S. 319 Nr. 5 SJ 2006 S. 17 Nr. 7 JAAAB-76946
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.12.2005 - 4 K 6714/02 AO
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