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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 284/01 EFG 2006 S. 761 Nr. 10

Gesetze: KStG § 8 Abs. 4, EStG § 10d

Bindungswirkung einer gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs einer Kapitalgesellschaft mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr

Leitsatz

Ist der verbleibende Verlustabzug einer Kapitalgesellschaft mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr vom 1.3. bis 28.2. auf den mit Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer festgestellt worden und ist dieser Bescheid bestandskräftig, darf das FA aufgrund der Bindungswirkung der darin erfolgten Feststellung den Abzug der festgestellten Verlustbeträge im Rahmen der Körperschaftsteuer-Veranlagung des Jahres 1998 nicht mehr aufgrund von Tatsachen versagen, die bereits im Jahr 1997 zum Wegfall der wirtschaftlichen Identität der Kapitalgesellschaft geführt haben sollen. Wegen der Bindungswirkung der auf den erfolgten Verlustfeststellung hat eine auf Verhältnisse des Jahres 1997 und vorangegangener Jahre bezogene Prüfung der Abzugsfähigkeit dieses Verlusts in einem späteren Abzugsjahr jedenfalls dann zu unterbleiben, wenn sich der rechtliche Maßstab für eine solche Prüfung nicht geändert hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 761 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 19/2006 S. 763
WPg 2006 S. 1126 Nr. 17
EAAAB-76939

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.12.2005 - 3 K 284/01

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