Bindungswirkung einer gesonderten Feststellung des verbleibenden
Verlustabzugs einer Kapitalgesellschaft mit einem vom Kalenderjahr abweichenden
Wirtschaftsjahr
Leitsatz
Ist der verbleibende Verlustabzug
einer Kapitalgesellschaft mit einem vom Kalenderjahr abweichenden
Wirtschaftsjahr vom 1.3. bis 28.2. auf den mit Bescheid über
die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur
Körperschaftsteuer festgestellt worden und ist dieser Bescheid
bestandskräftig, darf das FA aufgrund der Bindungswirkung der darin
erfolgten Feststellung den Abzug der festgestellten Verlustbeträge im
Rahmen der Körperschaftsteuer-Veranlagung des Jahres 1998 nicht mehr
aufgrund von Tatsachen versagen, die bereits im Jahr 1997 zum Wegfall der
wirtschaftlichen Identität der Kapitalgesellschaft geführt haben
sollen. Wegen der Bindungswirkung der auf den erfolgten
Verlustfeststellung hat eine auf Verhältnisse des Jahres 1997 und
vorangegangener Jahre bezogene Prüfung der Abzugsfähigkeit dieses
Verlusts in einem späteren Abzugsjahr jedenfalls dann zu unterbleiben,
wenn sich der rechtliche Maßstab für eine solche Prüfung nicht
geändert hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 761 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2006 S. 763 WPg 2006 S. 1126 Nr. 17 EAAAB-76939
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.12.2005 - 3 K 284/01
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