Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung eines PKW durch einen Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber
Leitsatz
1. Eine auf unbestimmte Zeit vereinbarte und auf Dauer angelegte Vermietung eines PKW begründet die Unternehmereigenschaft
des Vermieters. Dass der Vermieter zugleich in einem Arbeitsverhältnis zum Mieter steht, ändert an seiner Unternehmereigenschaft
nichts. Die umsatzsteuerliche Anerkennung des Mietvertrags kann nicht vom Vorliegen eines (überwiegenden) eigenbetrieblichen
Interesses des Arbeitgebers abhängig gemacht werden.
2. Allein der Umstand, dass der Vermieter in seiner Rolle als Arbeitnehmer zugleich derjenige ist, der das Fahrzeug tatsächlich
(mit-)benutzt, begründet nicht die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs.
3. Die im Veranlagungszeitraum 2002 geltende Regelung des § 15 Abs. 1b UStG, wonach Vorsteuerbeträge, die auf die Anschaffung
von Fahrzeugen entfallen, nur zu 50 % abziehbar sind, führt nicht zu einer Begrenzung des Vorsteuerabzugs, wenn das Fahrzeug
im Unternehmen des Vermieters ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken genutzt wird. In derartigen Fällen greift § 15 Abs.
1b UStG nicht ein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 483 Nr. 8 DStZ 2006 S. 213 Nr. 7 EFG 2006 S. 445 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2006 S. 402 UStB 2006 S. 125 Nr. 5 QAAAB-76935
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.11.2005 - 9 K 168/04
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