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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 293/01 EFG 2006 S. 730 Nr. 10

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1, EStG § 14

Übergabe der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die Kinder bei Zurückbehaltung der Hofstelle und spätere Übergabe der Hofstelle

Leitsatz

Hat ein Land- und Forstwirt seine bis dahin landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Kinder übertragen, mindestens einen Teil dieser Grundstücke weiterbewirtschaftet, die Hofstelle zurückbehalten und eine Betriebsaufgabeerklärung nicht abgegeben, ist der landwirtschaftliche Betrieb nicht im Sinne des § 14 EStG endgültig aufgegeben. Überträgt der Landwirt einige Jahre später die Hofstelle mit den darauf befindlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden auf seinen Sohn, so hat dieser das vormals landwirtschaftlich genutzte Anwesen einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude als Betriebsvermögen von seinem Vater übernommen.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 730 Nr. 10
GAAAB-76934

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.11.2005 - 3 K 293/01

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