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Sächsisches FG Beschluss v. - 3 V 248/05

Gesetze: VwZG § 15 Abs. 1c, VwZG § 14, AO § 122 Abs. 5, AO § 366, AO § 124 Abs. 1 S. 1, AO § 123, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3

Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung an einen in Rumänien ansässigen Steuerpflichtigen

Leitsatz

Das FA war nicht berechtigt, eine für eine in Bukarest ansässige Aktiengesellschaft rumänischen Rechts bestimmte Einspruchsentscheidung öffentlich zuzustellen, wenn es nach der Niederlegung des Mandats durch den anfangs im Einspruchsverfahren tätigen Steuerberater nicht einmal den Versuch unternommen hat, die AG selbst zur Benennung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten aufzufordern, und auch kein Versuch einer Zustellung nach § 14 VwZG, über das auswärtige Amt, unternommen worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAB-76933

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Sächsisches FG, Beschluss v. 27.10.2005 - 3 V 248/05

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