Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes bei
Betriebsaufgabe
Leitsatz
1. Wenngleich der Verkehrswert landwirtschaftlich genutzten Grund und
Bodens vorrangig aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke abzuleiten
ist, kann der ergänzende Rückgriff auf die erzielbaren Erträge
dann sachgerecht sein, wenn die Vergleichswertmethode mangels einer
hinreichenden Anzahl vergleichbarer Flächen mit erheblichen Ungewissheiten
verbunden ist.
2. Mangels repräsentativer Vergleichspreise kann daher bei der
Aufgabe eines bereits zuvor für 30 Jahre an einen Golfclub zur
künftigen Neuerrichtung eines Golfplatzes verpachteten
landwirtschaftlichen Betriebes der Aufgabegewinn in der Weise sachgerecht zu
schätzen sein, dass zusätzlich zu dem der landwirtschaftlichen
Nutzung entsprechenden Vergleichspreis der Grundstücke der kapitalisierte
Wert des Unterschiedsbetrages zwischen der vertraglich vereinbarten und der bei
landwirtschaftlicher Nutzung durchschnittlich erzielbaren Pacht
berücksichtigt wird.
3. Ist die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung nach
Beendigung des Pachtvertrags völlig ungewiss, bleiben die in diesem Fall
zu gewärtigenden Rekultivierungsaufwendungen bei der Bemessung des
Verkehrswerts außer Betracht.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 657 Nr. 9 XAAAB-76924
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2005 - 12 K 6851/02 E
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