Aufhebung des Eigenheimzulagenbescheides wegen nachträglichem Bekanntwerden der Überschreitung der Einkünftegrenze
Leitsatz
1. Die Finanzbehörde ist verfahrensrechtlich nicht berechtigt, die Festsetzung der Eigenheimzulage wegen des nachträglichen
Bekanntwerdens der Überschreitung der Einkünftegrenze aufzuheben, wenn ihr dies bereits im Zeitpunkt der Schlusszeichnung
des Eigenheimzulagenbescheides auf Grund der Angaben der Stpfl. im Eigenheimzulagenantrag bekannt sein musste.
2. In diesem Fall liegt auch dann ein bloßer Rechtsfehler ohne Änderung des der Einkunftsprüfung zu Grunde zu legenden Sachverhaltes
vor, wenn der objektiv richtige Gesamtbetrag der Einkünfte nicht bereits zum Zeitpunkt der Schlusszeichnung des Eigenheimzulagenbescheides
endgültig feststeht (gegen , EFG 2005, 1522).
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 480 Nr. 7 INF 2006 S. 203 Nr. 6 TAAAB-76921
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2005 - 11 K 3423/04 EZ
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