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Lohnsteuer; | Wiedereingliederungsbeihilfe der evangelischen Kirche (§§ 19, 3 Nr. 61 EStG)
Eine Wiedereingliederungsbeihilfe, die ein Pastor der evangelischen Kirche nach Rückkehr von einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt (hier: Brasilien) erhält, gehört zu seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Aus § 3 Nr. 61 EStG ergibt sich keine Steuerfreiheit dieser Leistung, da die Vorschrift ausdrücklich nur Leistungen nach dem Entwicklungshelfergesetz begünstigt. Wiedereingliederungsbeihilfen für Pastoren werden jedoch auf der Grundlage des Auslandsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland gezahlt. Nach Auffassung des scheidet auch eine steuerlich begünstigte Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG) aus, da die Vergütung nicht für die mehrjährige Tätigkeit, sondern zum Aufbau eines neuen Hausstandes gezahlt wird.