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PiR Nr. 2 vom Seite 30

Mietereinbauten nach HGB und IFRS

von WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg i. Br.

I. Überblick über die Steuerrechtslage

1. Systematik

Bei Mietereinbauten handelt es sich um Herstellungskosten, die ein Mieter ohne mietvertragliche Verpflichtung für Baumaßnahmen am Mietobjekt aufwendet. Nicht zu Mietereinbauten zählen demgemäß:

  • Letztlich vom Vermieter getragene Aufwendungen, wenn die vom Mieter verauslagten Prämien mit der Miete verrechnet werden; dann liegt im wirtschaftlichen Ergebnis eine Mietzahlung vor.

  • Vom Mieter zu tragender Erhaltungsaufwand, der nach allgemeinen Regeln nicht aktivierbar ist.

Wenn umgekehrt Baumaßnahmen des Mieters Herstellungskosten darstellen, gilt – den zivilrechtlich begründeten, regelmäßig aber unter die Fälle wirtschaftlichen EigentumsS. 31subsumierbaren Tatbestand der Scheineinbauten ausgenommen – die folgende Übersicht:

Übersicht: Sonstige Mietereinbauten

2. Sonstige Mietereinbauten

Auffällig ist die Aktivierungspflicht für Bauten, deren wirtschaftlicher Eigentümer der Mieter gerade nicht ist. Diesen Systemverstoß begründet der BFH mit einer eher gekünstelt wirkenden Argumentation nach Maßgabe einer „wirtschaftlichen Betrachtung”: Die Baumaßnahme soll in einem von der eigentlichen „Gebäudenutzung verschiedenen Funktionszusammenhang” stehen. Da...

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