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Offenes Absetzen erhaltener Anzahlungen vom Vorratsvermögen?
Stichworte: Saldierungsverbot, offsetting, Anzahlungen, Bilanzgliederungsvorschriften
I. Sachverhalt
U verkauft hochwertige Einbauküchen an Endverbraucher. Zur Reduzierung von Bonitätsrisiken wird bei Abschluss des Vertrags i. d. R. eine Anzahlung von 25 % auf den Verkaufspreis vereinbart. Zum Bilanzstichtag hat U 3 Mio € Anzahlungen erhalten. Davon entfallen 2 Mio € auf Küchen, die U schon vom Hersteller bezogen, also im Vorratsbestand hat, und 1 Mio € auf beim Hersteller bestellte, aber noch nicht bei U angelieferte Küchen.
U ist an einer möglichst hohen Eigenkapitalquote, d. h. bei gegebenem Eigenkapital an einer möglichst niedrigen Bilanzsumme interessiert. Er erwägt daher die offene Absetzung der Anzahlungen von den Vorräten in der IFRS-Eröffnungsbilanz.
II. Fragestellungen
Ist der Ausweis der Anzahlungen unter den Vorräten nach IFRS zulässig?
Falls ja, macht es dabei einen Unterschied aus, ob die Ware, auf die die Anzahlung entfällt, schon im Vorratsbestand enthalten ist (2 Mio €) oder noch nicht (1 Mio €)?
III. Lösungshinweise
1. Behandlung nach HGB
1.1 Ausweiswahlrecht
§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB gewährt hinsichtlich erhaltener Anzahlungen auf Vorräte ein Wahlrecht zwischen
passivischem Ausweis unter den Verbindlichkeiten oder
aktivischem Ausweis in der Form eines offenen Absetzens von den Vorräten.