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PiR Nr. 2 vom Seite 22

Die full goodwill method nach ED IFRS 3

– Anwendungsprobleme und Informationsnutzen –

von Dipl.-Kfm. Andreas Haaker, Göttingen

I. Einleitung

Am hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf zur Änderung des IFRS 3 Business Combinations veröffentlicht. Nachdem die Übernahme des impairment only approach die Folgebilanzierung des goodwill grundlegend geändert hat, soll nunmehr ein ähnlich progressiver Schritt bei der Erstkonsolidierung gewagt werden. Mit der Verabschiedung des ED IFRS 3 käme die sog. full goodwill method zur Anwendung. Damit wäre zukünftig auch ein fiktiver Minderheitenanteil am goodwill zu aktivieren.

II. Grundzüge der goodwill-Bilanzierung nach IFRS 3

Bislang ergibt sich der bilanzierungspflichtige goodwill als Überschuss der Anschaffungskosten über das zum fair value bewertete (anteilige) Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens (IFRS 3.51). Sein Ausweis findet folglich durch den „bezahlten” Mehrheitenanteil eine Begrenzung.

Aufgrund der Annahme einer unbestimmten Nutzungsdauer hat eine planmäßige Abschreibung des goodwill zu unterbleiben (IFRS 3.55). Stattdessen ist ein jährlicher impairment test obligatorisch (sog. impairment only approach). Eine unmittelbare Werthaltigkeitsprüfung i. S. einer Einzelbewertung des als Synergiepotenzial verstandenen goodwill scheidet naturgemäß aus. Sie hat daher...

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