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FG Köln 07.09.2005 13 K 6449/03, BBK 4/2006 S. 4578

Bilanzierung von Mietereinbauten

Die Bilanzierung von Mietereinbauten richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des , BStBl II S. 175, 132. Aufwendungen für Mietereinbauten sind Entgelt für die Herbeiführung eines Erfolgs, ein RAP ist demnach nicht zu bilden (BFH-Az.: I R 94/05).

BBK F. 13 S. 4609

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