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FG Berlin 09.03.2005 6 K 6351/02, BBK 4/2006 S. 4578
Zurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden bei durchgeleiteten Brauereidarlehen
Eine Zurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden kann bei durchgeleiteten Brauerei-Darlehen ausnahmsweise nur dann unterbleiben, wenn mit der Durchleitung überhaupt kein Nutzen für den Steuerpflichtigen verfolgt wird (BFH-Az.: VIII R 32/05).