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BMF 20.01.2006 IV C 3 - InvZ 1015 - 1/06, BBK 4/2006 S. 4575

Gewährung von Investitionszulage nach dem InvZulG 2005 für betriebliche Investitionen

Für betriebliche Investitionen im verarbeitenden Gewerbe und in den produktionsnahen Dienstleistungen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können die Unternehmen InvZul beantragen. Nachdem das InvZulG 1999 zum 31.12.2004 ausgelaufen ist, hat der Gesetzgeber mit dem InvZulG 2005 eine Anschlussförderung ermöglicht. Die Voraussetzungen, unter denen InvZul gewährt wird, hat das BMF jetzt in einem 56seitigen Schreiben vorgestellt. Hinzuweisen ist darauf, dass der Förderzeitraum des InvZulG 2005 nicht nahtlos an das InvZulG 1999 anschließt: Begünstigt sind nur Investitionen, die nach dem 24.3.2004 und vor dem 1.1.2007 begonnen und nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden. Investitionen, die nach dem 24.3.2004 begonnen und nach dem 31.12.2006 abgeschlossen werden, sind nur...

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