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Veräußerung des künstlerischen Nachlasses
Die Erbin eines verstorbenen Künstlers erzielt durch die 19 Jahre nach dessen Tod erfolgte Veräußerung des künstlerischen Nachlasses auch dann nachträgliche Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit, wenn zwischen Tod und Veräußerung keine weiteren Verwertungshandlungen vorgenommen wurden.