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BFH 09.11.2005 I R 47/04, NWB direkt 7/2006 S. 5

Steuerfreiheit für „technische Fachkräfte” der NATO-Truppen

„Technische Fachkräfte” i. S. des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind, auch wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, soweit sie sich nur in ihrer Eigenschaft als „technische Fachkraft” in der Bundesrepublik aufhalten. Eine „technische Fachkraft” hält sich dann nur in dieser Eigenschaft im Inland auf, wenn nach ihren gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass sie nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückkehren wird. Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse aus der Sicht des jeweiligen Besteuerungszeitraums.

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