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Feststellung der Verletzung des Steuergeheimnisses
Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Verletzung des Steuergeheimnisses kann gegeben sein, wenn die Rechtsverletzung möglich erscheint und der Steuerpflichtige allein durch die Feststellung in die Lage versetzt wird, eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht zu erlangen.