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Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen
Für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten, hat das BMF ein ausführliches Merkblatt bekannt gemacht. Ausgenommen sind die von der Zollverwaltung verwalteten Steuern und die Mehrwertsteuer. Für die Durchführung der zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung gilt das mit im BStBl 2004 I S. 66 veröffentlichte Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung).S. 3