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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 1

Gewerblicher Grundstückshandel

Auch in „Ein-Objekt-Fällen” denkbar

Andrew Miles

Wie schon so oft hatte sich der BFH nun erneut mit der Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der Verwaltung von Privatvermögen auseinanderzusetzen. Diesmal ging es um die Frage der Nachhaltigkeit in „Ein-Objekt-Fällen”. In seiner Entscheidung v. - IV R 65/04 stellt der BFH klar, dass es der „Drei-Objekt-Grenze” nicht bedarf, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen.

„Drei-Objekt-Grenze” hat Indizwirkung, keine Beweiskraft

Eine GbR wurde zum Erwerb, Bebauung und anschließender Veräußerung eines Grundstücks errichtet. Das Grundstück war allerdings bereits zehn Monate zuvor durch einen Gesellschafter gekauft worden, der zunächst versuchte, es zusammen mit fertigen Bauplänen als „überplant” weiter zu veräußern. Zwei Monate nach der eigenen Gründung verkaufte die GbR die Liegenschaft an eine Schwestergesellschaft und zwar als Einkaufspassage, die die GbR noch zu errichten hatte. Nach Abzug des S. 2 Erwerbspreises für das Grundstück sowie der erwarteten Baukosten winkte der GbR bei einem fest vereinbarten Verkaufserlös ...

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