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Bürgschaft | Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften bei kleinerem Betrag
Der Umstand, dass sich der Bürgschaftsbetrag auf nicht mehr als 20 000 DM beläuft, steht der Anwendung der vom BGH entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeiten von Bürgschaften naher Angehöriger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Bürge nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt. Die Frage, ob die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz und der Restschuldbefreiung es rechtfertigt, die Grenze für eine krasse finanzielle Überforderung anders als bisher festzulegen, ist nicht im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zu entscheiden. Der Senat neigt aber der Auffassung zu, dass die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz insoweit ohne Bedeutung ist (OLG Celle, Beschluss v. - 3 W 119/05, NJW-RR 2006 S. 131).