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Gesellschaftsrecht | Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf die Mithaftungsübernahme eines geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters
An der gefestigten Rechtsprechung des ) zur entsprechenden Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf die Mithaftungsübernahme (Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag) des geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters einer GmbH wird festgehalten. Den Beitretenden müssen daher bei Abgabe der Mithaftungserklärung die wesentlichen Kreditkonditionen i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 4 VerbrKrG klar und deutlich vor Augen geführt werden. Die in der Literatur zum Teil bejahte Gleichstellung dieser Geschäftsführungsorgane mit den Kaufleuten des Handelsgesetzbuches oder kaufmannsähnlichen Personen (vgl. z. B. MünchKommBGB/Ulmer, 4. Aufl., § 491 Rn. 41; Canaris, Handelsrecht, 23. Aufl., § 26 Rn. 13) entspricht nicht der Vorstellung des Gesetzgebers und überschreitet die Gre...