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Geplante Änderungen im Genossenschaftsrecht
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts beschlossen. Im Einzelnen sind Gesetzesänderungen in folgenden Bereichen vorgesehen:
Die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert, und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für kleine Genossenschaften sollen verbessert werden. Zum BeispielS. 462 wird die Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei abgesenkt. Die Rechtsform der Genossenschaft wird auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften ist die Ausnahme von der Prüfung des Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis 2 Mio €.
Ideen aus der im Aktienrecht geführten Corporate Governance-Diskussion werden auf den Genossenschaftsbereich übertragen. Dazu gehört z. B. die Stärkung der Rolle des Aufsichtsrats oder die Verbesserung der Informationsversorgung und der Einflussmöglichkeiten der Mitglieder, insbesondere wenn eine Vertreterversammlung besteht.
Der Gesetzentwurf erleichtert die Kapitalbeschaffung und -erhaltung bei Genossenschaften, z. B. indem eine Sachgründung zugelassen wird, ein Mindestkapital eingeführt werden ...