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FG Niedersächsisches 21.06.1996 XII 56/96
Abgabenordnung; | neue Tatsachen oder Beweismittel (§ 173 AO)
Das Bekanntwerden oder die Änderung einer gesetzlichen Regelung - im Streitfall Wegfall der Nutzungswertbesteuerung und der daraus zu ziehenden steuerrechtlichen Folgerungen - begründet keine Tatsache i. S. des § 173 AO. Hierbei handelt es sich vielmehr um im Rahmen des § 173 AO unbeachtliche Schlußfolgerungen. In diesen Fällen kommt demnach keine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht ().