Zum Nachweis des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehenszinsen und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Darlehen aufgenommen, die Darlehensmittel aber nicht sofort zur Anschaffung oder Herstellung
eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes verwandt, sondern zunächst verzinslich angelegt, sind an den Nachweis, dass
und in welchen Umfang sie tatsächlich für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt wurden, erhöhte
Anforderungen zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn außerdem ein eigengenutzes Objekt vorhanden ist, für das ebenfalls
Fremdmittel eingesetzt werden. Eine bloße Darlegung, dass der Gesamtaufwand der Vermietungsobjekte unter dem Strich die Höhe
der Darlehensmittel deutlich übersteige, genügt diesen Anforderungen nicht.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.