Veranlassungszusammenhang von Arbeitszimmeraufwendungen mit zukünftigen Einnahmen
Leitsatz
1. Kehrt eine Lehrerin auch Jahre nach Ablauf des Erziehungsurlaubs nicht in den Schuldienst zurück, ist dies ein Indiz für
einen fehlenden Veranlassungszusammenhang zwischen den geltend gemachten Arbeitszimmeraufwendungen und den angeblich angestrebten
zukünftigen Einnahmen.
2. Zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Teilnahme an psychoanalytischen Gruppensitzungen und an einer Milieu-Therapie
ist regelmäßig die Vorlage eines vor Beginn der Sitzungen ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Attestes erforderlich.
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