Fehlende Kausalität zwischen möglicher Amtspflichtverletzung und späterer Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Leitsatz
Schlägt ein Vollstreckungsschuldner der Vollstreckungsstelle des FA vor, 1/3 der Steuerrückstände sofort durch Aufnahme eines
Darlehens zu begleichen, und scheitert die Darlehensaufnahme daran, dass sich das FA weigert, zuvor eine Haftanordnung aufzuheben,
kann der Vollstreckungsschuldner gegen die Rechtmäßigkeit einer (5 Jahre später ergangenen) Aufforderung des FA zur Abgabe
eines Vermögensverzeichnisses und einer eidesstattlichen Versicherung nicht erfolgreich eine in der Weigerung des FA liegende
Amtspflichtverletzung geltend machen, wenn davon auszugehen ist, dass auch allein die anderen 2/3 der Steuerschulden das FA
zum Erlass des Verwaltungsakts berechtigt hätten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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